Stadtrat to go – Praxistest für schlankes Streaming

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Dauer von sechs Monaten probeweise eine „minimalinvasive“ Lösung zur Live-Übertragung von Ratssitzungen umzusetzen.

Eine an den rechtlich notwendigen Mindestanforderungen orientierte Umsetzung umfasst insbesondere folgende Punkte:

  1. Der Stream zeigt ausschließlich das Podium mit der Sitzungsleitung. Der Zuschauerbereich wird nicht erfasst. Ratsmitglieder, die einer Bildübertragung nicht zustimmen, können in einem nicht sichtbaren Bereich sitzen.
  2. Es erfolgt keine bildliche Erfassung einzelner Redebeiträge aus Rat oder Zuschauerraum. Dies entspricht auch der bisherigen Situation für Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne.
  3. Die Bildübertragung erfolgt über eine fest installierte Kamera, die zunächst probeweise ausgeliehen und bei Bedarf dauerhaft angeschafft werden kann. Die Tonübertragung erfolgt über die vorhandene Mikrofonanlage des Sitzungssaals.
  4. Die Übertragung erfolgt ausschließlich live, ohne Archivierung über die Dauer der Sitzung hinaus. Dieser Standard entspricht den bisherigen analogen Sitzungen.
  5. Aufgrund der reduzierten technischen Anforderungen sind weder eine professionelle Regie noch eine komplexe Kamerasteuerung oder ein aufwändiger Auf- und Abbau erforderlich. Die Übertragung kann von entsprechend geschulten Mitarbeitenden der Verwaltung mithilfe kostenloser Streamingsoftware wie OBS Studio durchgeführt werden.

Die Verwaltung dokumentiert während der sechsmonatigen Erprobungsphase die technischen Abläufe, den Ressourceneinsatz, die entstehenden Kosten sowie das Nutzer-Feedback. Nach Abschluss der Testphase führt die Verwaltung eine Evaluation durch und legt dem Rat eine Beschlussvorlage über das weitere Vorgehen vor.

Begründung: 

Ein niedrigschwelliges Streamingangebot ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, kommunalpolitische Prozesse ortsunabhängig zu verfolgen. Wer aufgrund beruflicher Verpflichtungen, Mobilitätseinschränkungen, gesundheitlicher Gründe oder räumlicher Distanz nicht an Ratssitzungen teilnehmen kann, erhält dennoch Zugang zu den öffentlichen Beratungen. Ein Stream verändert nicht den Charakter der Öffentlichkeit, sondern macht sie lediglich zeitgemäß zugänglich. Damit wird ein Beitrag zu Transparenz, politischer Beteiligung und Barrierefreiheit geleistet.

Die rechtlichen Maßstäbe für ein solches Angebot sind klar definiert. Maßgeblich sind der Öffentlichkeitsgrundsatz sowie die datenschutzrechtlichen Prinzipien der Erforderlichkeit und Datenminimierung. Diese Anforderungen lassen sich mit einer statischen Abbildung des Podiums und der Einspeisung der vorhandenen Saalmikrofone erfüllen. Weder Kommunal- noch Datenschutzrecht verlangen eine mehrkamerafähige Studiolösung, individuelle Nahaufnahmen, komplexe Kameraregie, starre Sitzordnungen oder organisatorische Zusatzhandlungen wie die Wiederholung einzelner Wortbeiträge durch die Sitzungsleitung.

Vor diesem Hintergrund erscheint es geboten, an eine digitale Übertragung keine höheren Anforderungen zu stellen als an eine Teilnahme in Präsenz. So hatten z.B. die Zuhörer im Sitzungssaal bislang ebenfalls nur eine begrenzte Sicht auf die Rednerinnen und Redner. Eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Lösung würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, zusätzliche Kosten erzeugen und könnte die Umsetzung insgesamt gefährden.

Eine auf die Mindestanforderungen begrenzte Lösung reduziert technische Komplexität, Kosten und Fehleranfälligkeit. Für eine Testphase ist dieser Ansatz angemessen, da er eine verlässliche Einschätzung ermöglicht, ohne finanzielle oder organisatorische Vorfestlegungen zu treffen. Die befristete Erprobung schafft belastbare Erkenntnisse zu technischer Praktikabilität, Ressourceneinsatz und Nutzerresonanz und bildet eine sachliche Grundlage für eine spätere Entscheidung über das weitere Vorgehen.