Potenziale für Interkommunale Zusammenarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brilon möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme und Potenzialabschätzung
interkommunaler Zusammenarbeit durchzuführen.
Diese soll insbesondere die folgenden Punkte beinhalten:
- Darstellung bestehender interkommunaler Kooperationen
- Systematische Bewertung zusätzlicher Kooperationspotenziale je Fachbereich (ggf. bezogen auf wesentliche Prozesse oder Produkte)
- Identifikation potenzieller Kooperationspartner (Städte und Gemeinden, Kreis)
- Qualitative und quantitative Einschätzung der erwartbaren Effekte (z. B. hinsichtlich Effizienz, Qualität, Resilienz)
- Nachvollziehbare Begründung, sofern in einzelnen Bereichen keine zusätzlichen Potenziale gesehen werden.
Die Bestandsaufnahme erfolgt mit der Zielsetzung, Potenziale zu identifizieren. Die
Ergebnisse sind daher potenzialorientiert darzustellen und nicht auf eine bloße Auflistung
von Restriktionen zu beschränken.
Begründung:
Der Haushaltsentwurf 2026 zeigt eine strukturell angespannte Haushaltslage mit erheblichen Defiziten und einem prognostizierten Eigenkapitalverzehr. Ein wesentlicher Teil der Aufwendungen ist durch hohe und weiter steigende Fixkosten geprägt. Gleichzeitig wird interkommunale Zusammenarbeit nicht als möglicher Ansatz zur Haushaltskonsolidierung thematisiert. Mit diesem Prüfauftrag wird der Fokus bewusst auf Einflussfaktoren gerichtet, die kommunal selbst steuer- und gestaltbar sind.
Zahlreiche Pflichtaufgaben erfordern eine dauerhafte Vorhaltung von Personal- und Sachkapazitäten unabhängig von der tatsächlichen Auslastung. In einzelnen Fachbereichen dürfte die Auslastung unterhalb der kritischen Masse liegen, ab der Effizienz- oder Synergieeffekte realisiert werden können. Interkommunale Zusammenarbeit kann hier Ansatzpunkte bieten, vorhandene Kapazitäten wirtschaftlicher zu nutzen, ohne Leistungsstandards abzusenken.
Gleichzeitig ist interkommunale Zusammenarbeit kein Selbstzweck. Zusätzliche Koordinations-, Abstimmungs- und Schnittstellenkosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den erwartbaren Effizienzgewinnen stehen. Eine differenzierte, fachbereichsbezogene Prüfung ist daher erforderlich, um belastbare Aussagen über sinnvolle Kooperationsansätze treffen zu können.
Durch eine systematische Bestandsaufnahme und Prüfung sollen nutzbare Effizienz- und Synergiepotenziale identifiziert sowie strukturelle Entlastungsmöglichkeiten jenseits kurzfristiger Sparmaßnahmen aufgezeigt werden. Zugleich soll die organisatorische Resilienz gestärkt werden. Die Ergebnisse schaffen eine belastbare und transparente Entscheidungsgrundlage für den Rat, um künftig sachgerecht über Art, Umfang und Priorisierung interkommunaler Zusammenarbeit entscheiden zu können.